Für Kurzzeitvermietungen über digitale Plattformen trat im Jahr 2024 eine EU-Verordnung in Kraft, die den Datenaustausch mit den Behörden erleichtern soll. Diese Vorgaben werden nun in nationales Recht umgesetzt und sollen ab dem 20.05.2026 gelten.
Die Bundesnetzagentur soll bei kurzfristigen Vermietungen über Plattformen (z. B. Airbnb oder Booking.com) zur zentralen digitalen Zugangsstelle werden und so den automatisierten digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern ermöglichen. So sieht es ein Entwurf der Bundesregierung (sog. Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz) vor (BT-Drucksache 21/3484).
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die EU-Verordnung (EU) 2024/1028 über den Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen von Unterkünften, die ab dem 20.05.2026 gilt, in deutsches Recht umzusetzen und die zuständigen nationalen Behörden klar zu benennen.
Am 06.11.2025 beschloss das Bundeskabinett den Referentenentwurf und am 08.01.2026 wurde der Regierungsentwurf veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht beendet.
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