Lohnbuchführung
Um eine korrekte Lohnabrechnung durchführen zu können, ist eine Vielzahl von Informationen erforderlich. Wenn ein neuer Arbeitnehmer in ein Unternehmen eintritt, benötigen Sie viele Angaben, wie z. B.:
§ Adresse
§ Bankverbindung
§ Krankenkasse
Bei der Erfassung dieser Angaben unterstützen Sie Personalfragebögen, die alle notwendigen Personaldaten eines neuen Mitarbeiters in strukturierter Form enthalten.
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Beachten Sie die Datenschutz-Grundverordnung, insb. Art.13 DS-GVO, wenn Sie einen der unten aufgeführten Personalfragebögen nutzen.
Nutzungshinweis !
Alle in diesem Dokument enthaltenen Personalfragebögen sind kein Ersatz für folgende notwendige Pflichten vom Arbeitgeber gegenüber dem jeweiligen Arbeitnehmer:
§ Hinweispflichten
§ Aufklärungspflichten
§ Informationspflichten
und
§ Dokumentationspflichten
Individuelle Betriebsvereinbarungen werden nicht berücksichtigt.
Die Microsoft Word-Dateien können individuell umgestaltet werden. Sie können z. B. Bezeichnungen und Texte ändern, Felder und Zeilen entfernen oder hinzufügen.
Folgende Fragebögen stehen zur Verfügung:
Mindestlohn Aufzeichnungspflichten: Excel-Arbeitsmappe zur Dokumentation der Arbeitszeiten
https://www.datev.de/hilfe/1070992
Finanzbuchführung
E-Mailverschlüsselung
Durch eine Umstellung der verwendeten Verschlüsselungsverfahren werden Ihnen ab sofort keine verschlüsselten Mails mehr im bekannten Format über DATEV zugestellt, bei denen eine Portalanmeldung und Passworteingabe erforderlich war.
Unsere Emails werden ab sofort über die Verfahren TLS oder S/MIME verschlüsselt und automatisch beim Empfänger wieder entschlüsselt. Die Eingabe von Passwörtern entfällt ab sofort.
Bitte beachten Sie, dass Emails in Sammelpostfächern von jeder Person mit Zugriffsrecht auf dieses Postfach gelesen werden können.
Notwendige Belege für die Einkommensteuererklärung 2021