Bei der Erfassung dieser Angaben unterstützen Sie Personalfragebögen, die alle notwendigen Personaldaten eines neuen Mitarbeiters in strukturierter Form enthalten.
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Beachten Sie die Datenschutz-Grundverordnung, insb. Art.13 DS-GVO, wenn Sie einen der unten aufgeführten Personalfragebögen nutzen.
und
Individuelle Betriebsvereinbarungen werden nicht berücksichtigt.
§ 28a
„(4) Arbeitgeber haben den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung nach Satz 2 zu melden, sofern sie Personen in folgenden Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigen:
1. im Baugewerbe,
2. im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
3. im Personenbeförderungsgewerbe
4. im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
5. im Schaustellergewerbe,
6. bei Unternehmen der Forstwirtschaft,
7. im Gebäudereinigungsgewerbe,
8. bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
9. in der Fleischwirtschaft,
10. im Prostitutionsgewerbe,
11. im Wach- und Sicherheitsgewerbe.
Die Meldung enthält folgende Angaben über den Beschäftigten:
1. den Familien- und die Vornamen,
2. die Versicherungsnummer, soweit bekannt, ansonsten die zur Vergabe einer Versicherungsnummer notwenigen Angaben (Tag, Ort der Geburt, Anschrift),
3. die Betriebsnummer des Arbeitgebers und
4. den Tag der Beschäftigungsaufnahme.“
Hinweis für die beschäftigte Person.
Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren. (Gemäß § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes) Bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen sind die in den oben genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätigen Personen verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen.
Veränderbare Word-Fragebögen. Die Microsoft Word-Dateien können individuell umgestaltet werden. Sie können z. B. Bezeichnungen und Texte ändern, Felder und Zeilen entfernen oder hinzufügen.
Folgende Fragebögen stehen zur Verfügung:
Grafik: Bundesregierung
Wer profitiert besonders von der Erhöhung des Mindestlohns. Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes werden von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026 deutschlandweit bis zu 6,6 Millionen Jobs betroffen sein. Nicht nur Beschäftigte, die mit dem Mindestlohn bezahlt werden, sondern alle, die unter 13,90 brutto pro Stunde verdienten. Das beträfe rechnerisch etwa jedes sechste Beschäftigungsverhältnis (rund 17 Prozent), so Destatis. Frauen profitieren nach der Schätzung überdurchschnittlich häufig: In rund 20 Prozent der von Frauen ausgeübten Jobs erhöht sich demnach der Stundenverdienst, bei Männern sind es nur rund 14 Prozent. Auch regional zeigen sich Unterschiede.
Keine Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes sind unter anderen.
- zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte,
- ehrenamtlich Tätige sowie Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten,
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung,
- Selbstständige,
- Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten sechs Monate nach Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt,
- Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten.
Auf Branchenmindestlöhne haben ehemals Langzeitarbeitslose sofort Anspruch, denn diese Löhne sind tariflich vereinbart.
Mindestlohn Aufzeichnungspflichten.
Mit dem Gesetz zum Mindestlohn wurden mit Gültigkeit zum 16.08.2014 auch Regelungen zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit bestimmter Arbeitnehmer geschaffen. Für folgende Personengruppen müssen Sie seit dem 16.08.2014 Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen und mindestens 2 Jahre lang aufbewahren:
§ Minijobber (Ausnahme: Privathaushalte)
§ Kurzfristig Beschäftigte gem. § 8 Abs. 1 SGB IV
§ Arbeitnehmer in den in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftszweigen
Die genannten Daten müssen spätestens bis zum Ablauf des 7. auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertags aufgezeichnet werden.
Nach Auskunft legt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in Abstimmung mit dem für die Behörden der Zollverwaltung zuständigen Bundesfinanzministerium, § 17 des Mindestlohngesetzes dahingehend aus, dass eine Aufzeichnungspflicht erst seit dem 01.01.2015 besteht. Die Aufzeichnungspflicht dient ausschließlich der Überprüfung, ob der Mindestlohn eingehalten wird; die entsprechenden materiell-rechtlichen Ansprüche auf Mindestlohn bestanden erst ab dem 01.01.2015.
Die Aufzeichnungspflichten wurden mit Wirkung zum 01.01.2015 für einige Personengruppen angepasst. Die Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV) vom 29. Juli 2015 befreit Arbeitnehmergruppen von verpflichtenden Dokumentationspflichten (nach § 16 und § 17 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)), wenn aufgrund der Ausgestaltung und des Vollzugs ihres Arbeitsvertrags kein nennenswertes Risiko eines Mindestlohnverstoßes vorliegt. Dies ist der Fall, wenn
§ Arbeitnehmer ein verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt über brutto 2.958,00 Euro erhalten
§ Arbeitnehmer ein verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt über brutto 2.000,00 Euro erhalten und der Arbeitgeber dieses Monatsentgelt für die letzten 12 Monate nachweislich gezahlt hat; Zeiten ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt bleiben bei der Berechnung des Zeitraums von 12 Monaten unberücksichtigt
Darüber hinaus befreit die Verordnung neben anderen auch Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers von den Dokumentationspflichten (nach §§ 16, 17 und 18 MiLoG).
Nach der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (MiLoAufzV) genügt ein Arbeitgeber seiner Aufzeichnungspflicht durch Aufzeichnung der tatsächlichen täglichen Arbeitszeit für folgende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
- UND -
Das Gesetz nennt für diese Fälle explizit Personen mit folgenden Tätigkeiten
Excel-Arbeitsmappen zur Dokumentation der Arbeitszeiten
Die folgenden Excel-Arbeitsmappen unterstützen Sie bei Dokumentation der Arbeitszeiten.
Die Anleitung finden Sie in der Excel-Arbeitsmappe auf der 4. Registerkarte. (Stand: 04.07.2024)
Version 2: Auszufüllen auf Papier
Die Anleitung finden Sie in der Excel-Arbeitsmappe auf der 3. Registerkarte. (Stand: 04.07.2024)
Hinweise
Die Arbeitsmappen dienen allein der Dokumentation von Arbeitszeiten. Nach welchen Kriterien die Zollverwaltung oder die Sozialversicherungsprüfer nach der neuen Mindestlohn-Gesetzgebung prüfen, ist derzeit noch offen. Änderungen bleiben deshalb vorbehalten. Wenn Sie beim Ausfüllen des Fragebogens eine Sicherheitswarnung erhalten, fehlen u. U. die Herausgeberzertifikate der DATEV auf Ihrem Rechner. Installieren Sie in diesem Fall die kostenfreien Herausgeberzertifikate der DATEV.
Finanzbuchführung.