Bei unternehmerischen Entscheidungen reicht oftmals die rein steuerliche Würdigung eines Sachverhalts nicht aus, da das Steuerrecht und das Zivilrecht eng miteinander verzahnt sind. Durch die Zusammenarbeit mit wirtschaftsrechtlich tätigen Anwälten (regional und überregional) und den Austausch mit steuerberatenden Kollegen, erhalten Sie, sofern Sie dieses wünschen, zivil- und steuerrechtlichen Rat „aus einem Guss".
Seit dem Jahr 2007 wird mit der Rechtsanwaltskanzlei Martin Bleyer in Lüneburg erfolgreich zusammengearbeitet.
Bereits seit Jahren arbeite ich mit regionalen und überregionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusammen. Bei prüfungspflichtigen Unternehmen kann bei Bedarf auf unser Netzwerk zurückgegriffen werden.
Leider läuft im Leben nicht immer alles nach Plan. Kunden brechen weg und Zahlungen bleiben aus. Das Unternehmen befindet sich in der Krise. Die Zukunft steht auf dem Spiel. Hier stehen nicht steuerrechtliche, sondern haftungsrechtliche und ggf. auch strafrechtliche Fragen im Vordergrund! Ein tragfähiges Sanierungskonzept muss her. Hier kann ich Ihnen als Sanierungsberater hilfreich zur Seite stehen.
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